Festordnung

Anlässlich des 130-jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Wiedenzhausen
bitten wir alle Besucherinnen und Besucher um Beachtung der folgenden Festordnung.

Sie dient einem sicheren, geordneten und harmonischen Ablauf unseres Festes.

 

1. Geltungsbereich

Diese Festordnung gilt für das gesamte Festgelände sowie für alle offiziellen Veranstaltungen im Rahmen des Jubiläumsfestes.

2. Allgemeines Verhalten

Alle Festbesucher werden gebeten, sich respektvoll, rücksichtsvoll und kameradschaftlich zu verhalten.

Den Anweisungen des Veranstalters, der Feuerwehr, des Sicherheitsdienstes sowie der eingesetzten
Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

3. Sicherheit

  • Offenes Feuer ist auf dem gesamten Festgelände untersagt, ausgenommen genehmigte Feuerstellen oder Vorführungen.
  • Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
  • Feuerwehrzufahrten dürfen nicht blockiert werden.
  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Waffen, Pyrotechnik) ist verboten.

4. Jugendschutz

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Der Ausschank von alkoholischen Getränken erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Das Personal ist berechtigt, bei Bedarf Alterskontrollen durchzuführen.

5. Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

Eltern haften für ihre Kinder.

6. Fahrzeuge und Parken

  • Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.
  • Feuerwehrzufahrten, Rettungswege und Anwohnerzufahrten sind freizuhalten.
  • Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden.

7. Foto- und Filmaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen zu Dokumentations- und Öffentlichkeitszwecken gemacht.

Mit dem Betreten des Festgeländes erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass Bildmaterial veröffentlicht werden darf.

8. Ausschank & Speisen

Mitgebrachte alkoholische Getränke sind auf dem Festgelände nicht gestattet.

Speisen und Getränke werden ausschließlich durch den Veranstalter bzw. beauftragte Stände ausgegeben.

9. Hausrecht

Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor.

Personen, die gegen die Festordnung verstoßen oder den Festbetrieb stören, können vom Festgelände verwiesen werden.

10. Schlussbestimmungen

Diese Festordnung tritt mit Beginn der Veranstaltung in Kraft.
Änderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

 

Wir wünschen allen Gästen frohe, sichere und gesellige Stunden
beim Jubiläumsfest der Freiwilligen Feuerwehr Wiedenzhausen
und danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.